Brandschutzwoche

Brandschutzwoche

Im November fand bei ABB in Menden eine Arbeitssicherheitswoche statt. Verschiedene Projekte und Aktionen für alle Mitarbeiter sollen dabei das Bewusstsein für die Sicherheit am Arbeitsplatz wieder in den Fokus rücken.

Wir durften diese Aktion mit unserem Brandschutzanhänger an fünf Tagen unterstützen. Jeder Mitarbeiter durfte einmal ausprobieren, wie man einen Feuerlöscher in Betrieb setzt und richtig benutzt. Häufig nimmt das die Befangenheit und Angst, etwas falsch zu machen und sorgt dafür, dass im Ernstfall Löschversuche unternommen werden.

Die Brandschutzhelferausbildung, im Haus durch einen Brandschutzbeauftragten durchgeführt wurde von uns praktisch unterstützt, Mit verschiedenen Modulen können wir das Training individuell und interessant gestalten.

Mendener Brandschutz

Brandschutzunterweisungen
Rauchwarnmelder
Brandschutzordnung Teil A, B & C

© 2016 Mendener Brandschutz

Mitarbeiterschulung Mendener Bank eG

Mitarbeiterschulung Mendener Bank eG

Am Montag, den 19.12.2016 haben wir mit Mitarbeitern der Mendener Bank eG eine Schulung an unserem Feuerlöschtrainer durchgeführt. Jeder Mitarbeiter konnte hierbei den Umgang mit einem Feuerlöscher trainieren. Flächenbrände wurden hier ebenso beübt, wie auch der Papierkorb-Brand.

Im Anschluss an jede Schulung zeigten wir dann die Gefahren bei einem Druckgefäßzerknall und bei einer Fettexplosion. Die Schulungen sind gut angekommen und alle haben sehr gut mitgearbeitet.

Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns sehr über das positive Feedback.

 

Rauchmelderpflicht tritt heute in Kraft

Rauchmelderpflicht tritt heute in Kraft

Ab dem 1. Januar müssen in NRW und anderen Bundesländern alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wo sie angebracht werden müssen und wer für den Einbau und die Wartung verantwortlich ist, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Warum wurde die Rauchmelderpflicht eingeführt?

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen, weil sie ein Feuer in ihrer Wohnung nicht rechtzeitig bemerken. 4000 Brandverletzte behalten Langzeitschäden. Rauchmelder können zum Lebensretter werden: Sie warnen vor einem Brand, aber die Feuerwehr alarmieren müssen die Bewohner immer noch selbst.

Für wen gilt die Rauchmelderpflicht?

Für Wohnungen in Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit dem 1. Juni 2004. Neu ist, dass nun auch in Bestandswohnungen bis zum 31. Dezember 2016 Rauchmelder eingebaut werden müssen. Somit gilt die Rauchmelderpflicht für alle privat genutzten Wohnräume. Gesetzlich ist sie in Paragraf 46 Absatz 4 der Landesbauordnung verankert.

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

In Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, muss jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder aufgehängt werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Wer ist für den Einbau und den Betrieb verantwortlich?

Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer der Wohnungen verantwortlich. Für die Betriebsbereitschaft, also dass etwa stets eine aufgeladene Batterie die Funktionsfähigkeit des Rauchmelders garantiert, ist der unmittelbare Besitzer zuständig. Bei Mietwohnungen ist das der Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Aufgabe selbst. Die Richtlinie für eine ordnungsgemäße Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern (DIN 14676) schreibt eine Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale von Rauchwarnmeldern nach Angaben des Herstellers, mindestens jedoch einmal im Abstand von 12 Monaten (plus/minus drei Monate) vor.

Wird die Rauchmelderpflicht kontrolliert?

Nein, eine Kontrolle der Rauchwarnmelderpflicht durch die Bauaufsichtsbehörden, die Feuerwehren oder sonstige Behörden findet nicht statt. Jedoch kann ein Verstoß gegen die Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, sollten durch Feuer und/oder Rauch Personen zu Schaden kommen.

Rauchmelder rettet Familie

In Riedstadt bricht in einem Reihenhaus ein Feuer aus. Ein Rauchmelder schlägt an und rettet einer vierköpfigen Familie das Leben.
Ein Rauchmelder hat einer vierköpfigen Familie im südhessischen Riedstadt vermutlich das Leben gerettet. Das Feuer war am frühen Sonntagmorgen auf der Terrasse ihres Reihenhauses ausgebrochen, wie die Polizei in Darmstadt mitteilte. Die Beamten vermuten, dass ein technischer Defekt den Brand auslöste.

Die Rauchmelder im Haus weckten die schlafenden Eltern und ihre beiden erwachsenen Kinder im Alter von 21 und 25 Jahren. Alle vier verließen das Haus im in Riedstadt-Goddelau (Kreis Groß-Gerau) unverletzt.

Die Polizei schätzt den Schaden an der Terrasse und im angrenzenden Wohnzimmer auf rund 20 000 Euro. Nachdem die Feuerwehr den Brand gelöscht hatte, konnte die Familie in ihr Haus zurückkehren. (dpa)

Quelle: fr-online.de

Rauchmelder Unitec EIM-202: Alarm zu leise – Austausch gratis möglich

Rauchmelder Unitec EIM-202: Alarm zu leise – Austausch gratis möglich

© Stiftung Warentest, unitec An der Modell­bezeichnung erkennen Sie, ob Ihr Rauchmelder betroffen ist.

Das Unternehmen Inter-Union Technohandel hat einen Sicher­heits­hinweis für seinen Rauchwarnmelder Unitec EIM-202 veröffent­licht: Das Warn­signal sei bei manchen der produzierten Melder etwas zu leise. Von dem betroffenen Modell wurden bis heute rund zwei Millionen Exemplare verkauft. Das Unternehmen bietet Kunden vorsorglich einen kostenlosen Austausch an.
Anforderungen der Norm nicht erfüllt
Inter-Union Technohandel teilte mit, man habe im Rahmen einer firmen­eigenen Über­prüfung fest­gestellt, dass die Laut­stärke des Warn­signals bei manchen Unitec EIM-202 Rauchmeldern die Anforderungen der Norm EN 14604 nicht erfüllt. Die Schall­emission liege im schlechtesten gemessenen Fall nach einem Alarm­betrieb über 1 Minute bei 76,9 dB(A), während die Norm 85 dB(A) vorgebe. Bei einem Alarm über 4 Minuten liege der schlechteste Mess­wert bei 77 dB(A), nach Norm­vorgabe müssten es 82 dB(A) sein. Die Zuver­lässig­keit der Signals­auslösung im Brandfall sei jedoch jeder­zeit gegeben.
Kostenloser Austausch
Betroffen sind nach Angaben von Inter-Union Technohandel ausschließ­lich Melder mit der Modell­nummer EIM-202, von denen seit 2009 rund zwei Millionen Stück verkauft wurden. Die Modell­nummer ist auf dem Etikett auf der Innenseite des Melders zu finden. Das Unternehmen bietet Kunden, die einen oder mehrere dieser Rauchmelder installiert haben, vorsorglich einen kostenlosen Austausch an. Ein Kassenbeleg sei nicht notwendig. Verbraucher sollten sich an das Service-Center wenden, telefo­nisch zu erreichen unter 0 63 41/28 41 31 (Mo.- Do. 8:00 bis 17:30 Uhr, Fr. 8:00 bis 16:30 Uhr) oder per Email: service­center@mts-gruppe.com.

Stiftung Warentest, httpss://www.test.de/Rauchmelder-Unitec-EIM-202-Alarm-zu-leise-Austausch-gratis-moeglich-5109666-0/