Hier nochmal die Erinnerung an das seit dem 1. April 2013 geltende Gesetz zum Einbau und Betrieb von Rauchmeldern in Wohnungen. In Nordrhein-Westfalen sind Eigentümer somit seit diesem Datum zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern in Neubauten verpflichtet. Für Wohnungen im Bestand gilt noch eine Übergangsfrist. Diese läuft in fünf Wochen zum 31. Dezember ab.

Entsteht ein Brand, wenn die Bewohner schlafen, ersticken die Menschen im Schlaf und merken davon nichts, denn Kohlenmonoxid und Kohlendioxid sind geruchlos. Die Gase machen die ahnungslosen Bewohner in wenigen Atemzügen bewegungsunfähig und bewusstlos. Die Menschen können im Schlaf auch den Brandgeruch nicht wahrnehmen. Sie sterben somit nicht durch Verbrennungen, sondern durch eine Rauchgasvergiftung in kürzester Zeit. In den Jahren 2014 und 2015 starben allein in NRW 117 Menschen bei einem Wohnungsbrand.

Ein Rauchmelder warnt und weckt. Wenn der Rauchmelder Alarm gibt, haben die Bewohner im Durchschnitt rund zwei Minuten Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Ohne Rauchmelder haben sie diese Chance nicht.

Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Eigentümer verantwortlich. In NRW wird in Mietobjekten dem unmittelbaren Mieter die Wartung übertragen, falls nicht der Eigentümer diese Verpflichtung übernimmt.

Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um Rauchwarnmelder und helfen Ihnen auch beim Einbau.